Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV)
Version 1.0 · Stand: November 2026
Worum es geht
Wenn Sie das MeinLeadFlow-Widget auf Ihrer Website einbinden, sind Sie als Betrieb Verantwortlicher für die Anfragedaten Ihrer Website-Besucher. Wir verarbeiten diese Daten ausschließlich in Ihrem Auftrag als Auftragsverarbeiter. Nach Art. 28 DSGVO ist dafür ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) erforderlich. Den Vertrag stellen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Download
Auftragsverarbeitungsvertrag MeinLeadFlow, Version 1.0 (PDF)
Der Vertrag enthält drei Anlagen: Gegenstand der Verarbeitung (Anlage 1), technische und organisatorische Maßnahmen (Anlage 2) und die genehmigten Unterauftragsverarbeiter (Anlage 3).
Abschluss
Füllen Sie die Angaben zu Ihrem Unternehmen aus, unterschreiben Sie den Vertrag und senden Sie uns eine Kopie per E-Mail an hallo@meinleadflow.de. Sie erhalten den gegengezeichneten Vertrag für Ihre Unterlagen zurück.
Unterauftragsverarbeiter (Anlage 3)
- Vercel Inc., 440 N Barranca Ave #4133, Covina, CA 91723, USA
Leistung: Hosting und Betrieb der Anwendung und des Widgets
Ort der Verarbeitung: EU (Region Frankfurt am Main)
Garantie für Drittland: EU-U.S. Data Privacy Framework; EU-Standardvertragsklauseln - Supabase Inc., USA
Leistung: Datenbank-Hosting (PostgreSQL)
Ort der Verarbeitung: EU (AWS-Region eu-central-1, Frankfurt am Main)
Garantie für Drittland: EU-Standardvertragsklauseln - Anthropic PBC, 500 Howard Street, San Francisco, CA 94105, USA
Leistung: KI-gestützte Auswahl von Rückfragen und Zusammenfassung der Anfrage (serverseitig, ohne Kontaktdaten)
Ort der Verarbeitung: USA
Garantie für Drittland: EU-Standardvertragsklauseln; keine Nutzung zum Modelltraining - Sendinblue SAS (Brevo), 106 boulevard Haussmann, 75008 Paris, Frankreich
Leistung: Versand transaktionaler E-Mails (Anfrage-Benachrichtigung, Eingangsbestätigung)
Ort der Verarbeitung: EU
Garantie für Drittland: nicht erforderlich
Bei Unterauftragsverarbeitern mit Sitz in den USA kann trotz Verarbeitung in der EU ein Zugriff aus einem Drittland nicht vollständig ausgeschlossen werden; die Übermittlung ist durch die genannten Garantien nach Art. 44 ff. DSGVO abgesichert.
Änderungen
Über beabsichtigte Hinzuziehungen oder Ersetzungen von Unterauftragsverarbeitern informieren wir Sie mindestens 30 Tage im Voraus in Textform (§ 6 Abs. 2 AVV). Jede neue Fassung des Vertrags erhält eine eigene Versionsnummer; frühere Versionen bleiben unter ihrer bisherigen Adresse abrufbar.